Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2018
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 683
Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2018 Der Magistrat stellt der Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) Mittel in Höhe von maximal 1.500 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten, dem Gewerbeverein Fechenheim e. V. Mittel in Höhe von maximal 1.500,00 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten und dem Vereinsring Riederwald e. V. Mittel in Höhe von maximal 1.100 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs und Instandhaltungskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtung im Jahr 2018 zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2018OFOF 439/11Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2018Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU, LINKE., FDP, GRÜNE
- 3. Dezember 2018OIBOIB 257Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2018Budget-Initiative
- 8. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 683Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2018Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab