Gedenkplaketten in Nieder-Eschbach
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 679
Betreff: Gedenkplaketten in Nieder-Eschbach Aus Sicht des Magistrats ist eine Pflasterung von Grünflächen durch Tafeln, die spezielle Momente der Bürgerinnen und Bürger dokumentieren sollen, nicht denkbar. Diese Idee würde einerseits die immer mehr um sich greifende Sitte, Vorhängeschlösser an öffentlichen Brücken, Geländern oder anderen erreichbaren Gitter-konstruktionen zu befestigen, nicht verringern und andererseits das Erscheinungsbild, die Pflege und die Unterhaltung der Grünflächen deutlich verschlechtern bzw. erschweren. Die Beschaffenheit der Tafeln aus Stein oder Metall (wie in dem Antrag abgebildet) würde im Sommer bei der witterungsbedingten Wärmeentwicklung ein Verbrennen der Rasenflächen in der Umgebung der Tafeln nach sich ziehen und damit die Grünflächen nachhaltig im Erscheinungsbild verschlechtern. Darüber hinaus müssten Mitarbeiter des Grünflächenamtes diese "Pflasterung" in den Grünflächen selbst vornehmen, damit die Tafeln flächenbündig in der Grünfläche eingelassen werden. Die Rasenpflege mit Mähmaschinen müsste ohne Gefährdung der Schneidewerkzeuge erfolgen können. Eine erhebliche Erhöhung der Unterhaltungskosten von Anlagen mit den gewünschten Gedenkplaketten wäre die Folge. Grünflächen dienen grundsätzlich der Erholung des Menschen: Die Naherholungsfunktion wirkt sich durch meditatives Naturerleben (Beruhigung für das Auge), lärmarme Grünbereiche, frische Luft, Bewegung bis hin zur Sportnutzung aus. Grünflächen haben auch eine ökologische Funktion durch die Grundlagenschaffung des Lebensraums für Tiere und Pflanzen sowie Schaffung von Rahmenbedingungen für Bodenqualität, Wasserqualität und wieder Lärmreduktion. Die Klimafunktion durch die Verbesserung des Bioklimas durch Filterung der Luftschadstoffe, Staubbindung, Temperaturausgleich und Luftaustausch wird im Rahmen des Klimawandels immer bedeutsamer. Grünflächen in einer Stadt haben auch die Funktion der Gestaltung und Gliederung des Stadtbildes. Eine Aufwertung des Stadtraumes mittels Grünflächen hat erhöhte Attraktivität zur Folge und erzeugt bzw. unterstreicht ggf. charakteristische Wesenszüge des Städtebaus der Stadt. Diese Werte sind inzwischen ohne Zweifel im Bewusstsein der Bevölkerung. Daher kann sich der Magistrat eine Belegung von Grünflächen durch private Markierungen, die die beschriebenen Funktionen der Grünflächen in einer Stadt zumindest irritieren, wenn nicht sogar unterbrechen, nicht vorstellen und lehnt dieses Ansinnen ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2016OFOF 58/15Gedenksteine in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Januar 2017OMOM 1072Gedenkplaketten in Nieder-EschbachDirektanregung
- 10. April 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 679Gedenkplaketten in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab