Multiresistente Keime im Eschbach
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Gefährdung der Frankfurter Oberflächengewässer durch multiresistente Keime. Es wird festgestellt, dass die letzten Probenahmen 2019 stattfanden und aufgrund der Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 nicht durchgeführt werden konnten. Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für Warnhinweise an nicht ausgewiesenen Badegewässern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
- Die Auswertung der vom Gesundheitsamt vorgenommenen, quartalsbezogenen Probenahmen der Frankfurter Oberflächengewässer erfolgt aus statistischen Gründen am Ende des Jahres, die Veröffentlichung dann im darauffolgenden Jahr auf der Internetseite. Die letzten Probenahmen an Oberflächengewässern in Frankfurt fanden in 2019 statt. Im Zusammenhang mit dem immensen Arbeitsaufkommen in der Pandemie konnte dieses in den Jahren 2020 und 2021 nicht durchgeführt werden. Multiresistente Keime sowie Medikamentenrückstände wurden anlassbezogen nur im Jahr 2017 analysiert.
Zur Bewertung der Gefährdung der Gewässer durch multiresistente Erreger sei auch verwiesen auf den Gewässerbericht des Gesundheitsamtes von 2018.
https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/publikationen /gesundheitsamt/umwelt-und-gesundheit/oberflaechengewaesser-in-frankfurt-am-main -1996---2017
- Das Aufstellen von Warnhinweisen hält der Magistrat nicht für notwendig. Bei nicht ausgewiesenen Badegewässern besteht ein unausgesprochenes Badeverbot. Ausgewiesene Badegewässer sind vorrangig stehende Gewässer (wie Seen und größere Weiher) und unterliegen der Europäischen Badegewässerrichtlinie (Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.02.2006). Sie werden entsprechend der Richtlinie überwacht.
In Fließgewässern verändert sich der Zustand fortlaufend. Auch durch regelmäßige Keimzahlbestimmung kann nicht tagesaktuell erfasst werden, ob das in Frage kommende Flusswasser den hygienischen Anforderungen der Europäischen Badegewässerrichtlinie genügt.
- Die Kläranlage, die in den Eschbach einleitet, liegt außerhalb der Stadtgrenze von Frankfurt und folglich auch außerhalb des Einflussbereichs des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main. Aus diesem Grund kann die Stadt Frankfurt hier nur beratend tätig sein. Informelle Gespräche zwischen den Betriebsleitern der Kläranlage Bad Homburg und der Stadtentwässerung Frankfurt am Main finden in unregelmäßigen Abständen statt. Grundsätzlich sind die staatlichen Wasserbehörden (Regierungspräsidien) für die Festsetzung der Reinigungsanforderungen für Kläranlagen zuständig. Diese können in Ausnahmefällen auch eine Entkeimung des Abwassers beinhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2021OFOF 51/15Sachstand: Multiresistente Keime im EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. September 2021OMOM 604Sachstand: Multiresistente Keime im EschbachDirektanregung
- 10. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 66Multiresistente Keime im EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab