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Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung

Vorlagentyp: STMagistrat
32 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Anregung zur Ausweitung von Tempo 30 bei Nacht auf bestimmten Hauptverkehrsstraßen reagiert. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkehrsversuch beendet ist und eine Ausweitung nicht beabsichtigt ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Verkehrsversuch "Tempo 30 bei Nacht auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen" ist beendet. Der Magistrat hatte in Folge eines Koalitionsbschlusses im Bereich zwischen der Nibelungen- und Rothschildallee dauerhaft Tempo 30 bei Nacht eingeführt. Die genannten Straßenabschnitte waren nicht Teil dieser Entscheidung. Aktuell ist daher nicht beabsichtigt, dies auf die genannten Straßenabschnitte auszuweiten. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2019BB 315Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und TempokonzeptMagistratsbericht
  2. 10. September 2019OAOA 454Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315Anregung
  3. 10. September 2019OFOF 379/4Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und GeschwindigkeitsbegrenzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 3. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    STST 668Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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