Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Ausweitung von Tempo 30 bei Nacht auf bestimmten Hauptverkehrsstraßen reagiert. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkehrsversuch beendet ist und eine Ausweitung nicht beabsichtigt ist.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Verkehrsversuch "Tempo 30 bei Nacht auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen" ist beendet. Der Magistrat hatte in Folge eines Koalitionsbschlusses im Bereich zwischen der Nibelungen- und Rothschildallee dauerhaft Tempo 30 bei Nacht eingeführt. Die genannten Straßenabschnitte waren nicht Teil dieser Entscheidung. Aktuell ist daher nicht beabsichtigt, dies auf die genannten Straßenabschnitte auszuweiten. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2019BB 315Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und TempokonzeptMagistratsbericht
- 10. September 2019OAOA 454Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315Anregung
- 10. September 2019OFOF 379/4Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und GeschwindigkeitsbegrenzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 668Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und GeschwindigkeitsbegrenzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab