Eberhard-Borst-Lehrbaustelle
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.05.2010, ST 666
Betreff:
Eberhard-Borst-Lehrbaustelle
Zu 1:
Dem Magistrat liegen keine Informationen über die politische Vergangenheit von Eberhard Borst vor. Recherchen des Instituts für Stadtgeschichte haben keine Erkenntnisse gebracht. Die im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden verwahrte Spruchkammerakte besteht nur aus einem Blatt. Danach galt Eberhard Borst im Sinne des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 als nicht belastet. Ein Verfahren wurde nicht eröffnet.
Zu 2:
Auch hier liegen dem Magistrat keine Informationen vor. Nach Recherchen des Instituts für Stadtgeschichte konnte eine Mitwirkung und Verantwortlichkeit von Eberhard Borst beim Einsatz von Zwangsarbeiterinnen durch die Firma Züblin nicht festgestellt werden.
Zu 3:
Entfällt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2010OFOF 1011/5Eberhard-Borst-LehrbaustelleOrtsbeiratsantrag · FAG
- 12. März 2010VV 1261Eberhard-Borst-LehrbaustelleAnfrage
- 10. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 666Eberhard-Borst-LehrbaustelleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab