Wölbspiegel für Fuß- und Radweg nach Harheim
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Anbringung von Wölbspiegeln für den Fuß- und Radweg nach Harheim abgelehnt. Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass Verkehrsspiegel in unübersichtlichen Verkehrssituationen oft nicht die gewünschte Verbesserung bringen und stattdessen zusätzliche Gefahrenquellen darstellen können.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Wegen verschiedener und nicht steuerbarer Faktoren haben sich Verkehrsspiegel oft nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen herausgestellt. Stattdessen haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden.
Ein Nachteil ist zudem, dass diese Spiegel durch die Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergeben. Dies kann zu Fehleinschätzungen führen und eine falsche Sicherheit vortäuschen. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes nicht genau eingeschätzt werden. Dies trifft insbesondere an der oben benannten Örtlichkeit und bei der beschriebenen schnellen Fahrweise der Fahrradfahrenden zu. Die Einmündung beziehungsweise Überfahrt über den Geh- und Radweg unterscheidet sich auch in keiner Weise von anderen Überfahrten im Stadtgebiet und kann gleichgesetzt werden mit jeglicher Hofausfahrt über einen Gehweg.
Verkehrsspiegel sind ausschließlich für den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und kein verlässliches Instrument, um den Fuß- und den Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von Behörden restriktiv gehandhabt.
Generell gilt natürlich der §1 der Straßenverkehrsordnung: Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2023OFOF 128/13Wölbspiegel für Fuß- und Radweg nach HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2023OMOM 4356Wölbspiegel für Fuß- und Radweg nach HarheimDirektanregung
- 8. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 65Wölbspiegel für Fuß- und Radweg nach HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab