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Immobilie Haus Rotteckstraße Nr. 11/Ecke Friedberger Landstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 659

Betreff: Immobilie Haus Rotteckstraße Nr. 11/Ecke Friedberger Landstraße Das Gebäude Rotteckstraße 11 wurde am 24.04.1962 als Wohn- und Geschäftshaus genehmigt und umfasst die gesamte Straßenfront in der Rotteckstraße zwischen Friedberger Landstraße und Mercatorstraße. Es gliedert sich in drei Teile und zwar in das angesprochene fünfgeschossige Wohngebäude an der Ecke Friedberger Landstraße (jenes mit dem Werbeplakat) sowie ein weiteres viergeschossiges Wohnhaus an der Ecke Rotteckstraße/Mercatorstraße mit Ladennutzung im Erdgeschoss. Dazwischen befindet sich ein zweigeschossiges Brückengebäude mit genehmigter Büronutzung im

  1. Obergeschoss und Stellplätzen im Erdgeschoss. In der Folge wurden keine Nutzungsänderungen beantragt oder genehmigt. Hinweise auf ungenehmigte Nutzungsänderungen liegen dem Magistrat nicht vor. Das Werbeplakat könnte also durchaus auf die als Büro genehmigten Flächen in dem Brückengebäude verweisen. Soweit dennoch ungenehmigte Nutzungsänderungen von Büro- in Wohnraum festgestellt werden sollten, kann erforderlichenfalls auf der Grundlage der Hessischen Bauordnung durch entsprechende Nutzungsverbote hiergegen vorgegangen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Oktober 2012OFOF 280/3Eventuelle WohnraumzweckentfremdungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 14. Februar 2013OMOM 1920Immobilie Haus Rotteckstraße Nr. 11/Ecke Friedberger LandstraßeDirektanregung
  3. 13. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    STST 659Immobilie Haus Rotteckstraße Nr. 11/Ecke Friedberger Landstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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