Immobilie Haus Rotteckstraße Nr. 11/Ecke Friedberger Landstraße
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1920 entstanden aus Vorlage: OF 280/3 vom 23.10.2012
Betreff: Immobilie Haus Rotteckstraße Nr. 11/Ecke Friedberger Landstraße Am Haus Rotteckstraße Nr. 11/Ecke Friedberger Landstraße hängt ein Transparent, auf dem ein Immobilienmakler Büroraum anbietet. Dies könnte darauf hinweisen, dass Wohnraum in Gewerberaum umgewidmet werden soll. Um dieses zu klären, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bekannt ist, dass in dem Wohnhaus Rotteckstraße Nr. 11/Ecke Friedberger Landstraße durch eine Immobilienfirma evtl. bislang bestehender Wohnraum als Gewerberaum angeboten wird. Sollte diese Umwidmung dem Magistrat bekannt und von ihm genehmigt worden sein, möge er dem Ortsbeirat die genauen Gründe für die Genehmigung mitteilen. Ist diese Umwidmung dem Magistrat nicht bekannt, soll er den Ortsbeirat informieren, wie dagegen vorgegangen werden kann. Ansicht von der Friedberger Landstraße: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2012OFOF 280/3Eventuelle WohnraumzweckentfremdungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. Februar 2013Sie sind hierOMOM 1920Immobilie Haus Rotteckstraße Nr. 11/Ecke Friedberger LandstraßeDirektanregung
- 13. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 659Immobilie Haus Rotteckstraße Nr. 11/Ecke Friedberger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats