Aktive Verurteilung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Migrantinnen und Migranten sowie Deutsche asiatischer Herkunft
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unterstützt den Vorschlag zur aktiven Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, insbesondere im Kontext von COVID-19. Es sollen umfassende Datenerhebungen und Maßnahmen zur Sensibilisierung und Prävention umgesetzt werden, um betroffene Gruppen besser zu erreichen und zu unterstützen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Vorschlag, Rassismus und Diskriminierung in Zusammenhang mit COVID-19 durch Datenerhebungen, Dokumentationen und Studien in allen kommunalen Zuständigkeitsbereichen zusammenzuführen, ist grundsätzlich zuzustimmen. Dies jedoch nicht nur in Bezug auf antiasiatischen Rassismus, sondern ganz allgemein. Um die Anregungen umzusetzen, ist es notwendig, dass zukünftig umfangreiche Informationen über Diskriminierung und Rassismus in der Corona-Pandemie in einer angemessenen Form erhoben und bereitgestellt werden. Der Magistrat ist bereits in diese Richtung tätig und wird zukünftig verstärkt tätig werden. Vorschläge hierfür wurden u.a. im Rahmen des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen z.B. die Einrichtung einer digitalen Ombudsstelle, begleitende Informationsmaterialien sowie ein mehrsprachiger Online-Wegweiser. Damit soll gewährleistet werden, dass gesellschaftliche Gruppe, die bislang nur unzureichend durch die städtischen Angebote erreicht werden konnten, künftig zielgerichteter angesprochen werden können. Um eine repräsentative Datengrundlage zu schaffen wäre darüber hinaus eine Bevölkerungsbefragung notwendig. Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) hat eine entsprechende Befragung im Jahr 2017 zur Ausschreibung gebracht. Aufgrund des Beschlusses Nr. 1169 vom 08.12.2017, hauswirtschaftliche Sperren umzusetzen, konnte die Befragung jedoch nicht durchgeführt werden. Die damaligen Erfahrungswerte zeigen jedoch, dass für eine Fremdvergabe einer solchen Befragung ein Budget von mindestens 100.000 € zur Verfügung gestellt werden müsste. Zu den weiteren eingebrachten Vorschlägen ist anzumerken, dass verschiedene Antidiskriminierungsstellen bereits beratend, sensibilisierend und informierend für Personen - auch im Kontext von Diskriminierung, Rassismus und antiasiatischem Rassismus insbesondere - tätig sind. Das AmkA wird hierzu gemeinsam mit diesen Akteuren sowie städtischen Ämtern und Betrieben eine Arbeitsgruppe zu "Monitoring und Prävention" einrichtet, in der die Möglichkeiten einer Dauerbeobachtung und Zusammenführung von Diskriminierungsmeldungen in und über die Corona-Pandemie hinausgehend besprochen werden. Ziel ist es dabei, frühzeitig aufeinander abgestimmte Präventionsmaßnahmen einzuleiten. Auch der Vorschlag, Kommunikationspraktiken und Leitlinien auf mögliche Ausschluss- und Diskriminierungsmechanismen hin zu überprüfen und anzupassen sowie Mitarbeitende hierzu zu sensibilisieren wird als sinnvoll erachtet. Nach Einschätzung des Magistrats können hierzu bereits bestehende Formate genutzt werden. Mit der am 10.02.2002 beschlossenen Antidiskriminierungsrichtlinie besteht in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main bereits eine Richtlinie, welche städtischen Beschäftigten jegliche Form von Diskriminierung untersagt. Diese und weitere städtische Beschlussgrundlagen in Zusammenhang mit Diversität, Antidiskriminierung und Interkultureller Öffnung werden durch das AmkA regelmäßig im Rahmen der städtischen Fortbildungen in Interkultureller Kompetenz vorgestellt. Eine Sensibilisierung zu entsprechenden Themen in die Stadtverwaltung erfolgt durch Informationsveranstaltungen und -texte im Rahmen des Interkulturellen Öffnungsprozesses, der durch das AmkA und das Personal- und Organisationsamt (POA) der Stadt Frankfurt am Main umgesetzt wird. Auch im Rahmen des Aktionsplans zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus verfolgt die Stadt Frankfurt einen ganzheitlichen Ansatz, um gegen verschiedene Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorzugehen und in städtischen Einrichtungen für verschiedene Formen von Diskriminierung zu sensibilisieren. Diese Arbeit basiert auf einem intersektionalen Grundverständnis, das anti-asiatischen Rassismus mitdenkt und thematisiert. Der Magistrat strebt an, die oben erwähnten Maßnahmen zu intensivieren, die Antidiskriminierungsrichtlinie zu erweitern und städtische Beschäftigte durch eine Kampagne und Fortbildungen über entsprechende Beschlussgrundlagen aufzuklären. Die Umsetzung erfolgt durch das AmkA sowie im Rahmen des Fortbildungsprogramms des POA. Hierfür ist ein Budget zur Verfügung zu stellen. In der Ansprache müssen zielgruppenspezifische Praktiken unter Berücksichtigung der Möglichkeiten einer inklusiven Ansprache aller aufeinander abgestimmt werden. Der Magistrat wird die Ämter und Betriebe der Stadt in ihren Kommunikationsstrategien darauf hinweisen, verschiedene Faktoren, wie z.B. Mehrsprachigkeit, einfache Sprache, Ansprache über wohnortnahe Einrichtungen sowie von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Social Media zu berücksichtigen. Eine Ausrichtung allein auf als asiatisch gelesene Menschen als Zielgruppe wird nicht als zielführend erachtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2021KK 20Aktive Verurteilung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Migrantinnen und Migranten sowie Deutschen asiatischer HerkunftKAV-Anregung
- 14. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 653Aktive Verurteilung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Migrantinnen und Migranten sowie Deutsche asiatischer HerkunftStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab