Park-and-ride-Parkplatz "Homburger Landstraße" - Preungesheim P1
Zusammenfassung
Der Magistrat plant Maßnahmen zur Unterbindung des illegalen Parkens auf den betroffenen Grünflächen, die teilweise im Besitz von Hessen Mobil sind. Dies ist notwendig, um die Wartung der Autobahnbrücke zu gewährleisten und die Flächen befahrbar zu halten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die betroffenen Grünflächen befinden sich teilweise im Besitz von Hessen Mobil und müssen zur Wartung der Autobahnbrücke grundsätzlich befahrbar bleiben. Der Magistrat wird das illegale Beparken der Grünflächen mit geeigneten Mitteln (beispielsweise mit Findlingen, die bei Bedarf kurzzeitig wieder abgeräumt werden können) unterbinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2019OFOF 723/10Park-and-ride-Parkplatz „Homburger Landstraße“ - Preungesheim P1Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. März 2019OMOM 4387Park-and-ride-Parkplatz „Homburger Landstraße“ - Preungesheim P1Direktanregung
- 22. Juli 2019STST 1332Park-and-ride-Parkplatz "Homburger Landstraße" - Preungesheim P1Stellungnahme
- 30. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 650Park-and-ride-Parkplatz „Homburger Landstraße“ - Preungesheim P1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab