Pflege des Vorplatzes am Bunker in der Brühlstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 649
Betreff: Pflege des Vorplatzes am Bunker in der Brühlstraße Die genannte Fläche steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Eine Pflege und Reinigung durch die Stadt Frankfurt erfolgt nicht. Der Magistrat wird den Wunsch des Ortsbeirates an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weiterleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2012OFOF 138/8Pflege des Vorplatzes am Bunker in der BrühlstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Februar 2012OMOM 911Pflege des Vorplatzes am Bunker in der BrühlstraßeDirektanregung
- 7. Mai 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 649Pflege des Vorplatzes am Bunker in der BrühlstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab