Verkehrssicherheit rund um das Rebstockbad
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 648
Betreff: Verkehrssicherheit rund um das Rebstockbad Messstellen für Geschwindigkeitskontrollen sind nach den Vorgaben des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" auszusuchen. Im Bereich des Rebstockbades sind Geschwindigkeitskontrollen gemäß Erlasslage möglich, da hier ein Fußgängerüberweg (Zeichen 293 Straßenverkehrsordnung) und Bushaltestellen (Zeichen 224 Straßenverkehrsordnung) vorhanden sind. Seit dem 01. Januar 2016 wurden dort neun Geschwindigkeitskontrollen durch die städtische Verkehrspolizei durchgeführt. Diese ergaben eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 4 Prozent. Diese Übertretungsquote ist unauffällig, gleichwohl werden auch weiterhin sporadisch Kontrollen durchgeführt. An den genannten Kreuzungen erfüllt hingegen keine Messstelle die Vorgaben des Erlasses. Laut Auskunft der Polizei sind dort auch keine Unfallschwerpunkte vorhanden, so dass Geschwindigkeitskontrollen nicht zulässig sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Dezember 2016OFOF 198/2Verkehrssicherheit rund um RebstockbadOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Januar 2017OMOM 1078Verkehrssicherheit rund um das RebstockbadDirektanregung
- 31. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 648Verkehrssicherheit rund um das RebstockbadStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab