Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr Seckbach
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Schaffung von Sonderparkplätzen für private Kraftfahrzeuge am Feuerwehrhaus in Seckbach abgelehnt. Die Ablehnung basiert auf der Unvereinbarkeit mit der Straßenverkehrsordnung und der Beeinträchtigung des Fußwegs sowie der Fahrradabstellplätze. Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück in Seckbach keine Stellplätze für die Einsatzkräfte vorgesehen werden konnten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. So ist der Wunsch, am Feuerwehrhaus für Sonderparkplätze für private Kraftfahrzeuge zu sorgen, zwar nachvollziehbar, aber nicht mit der Straßenverkehrsordnung in Einklang zu bringen. Der stark frequentierte Fußweg wäre überdies nicht mehr nutzbar, würden die angeregten Parkplätze eingerichtet. Auch würden die nach einem Antrag des Ortsbeirats installierten Fahrradabstellplätze entfallen. Ergänzend sei hier aufgeführt, dass üblicherweise zwischen sechs und zwölf Stellplätze für die Privatfahrzeuge der Einsatzkräfte vorgesehen werden, wenn ein Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr gebaut wird. Auf dem relativ knapp bemessenen Grundstück in Seckbach war dies leider nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2020OFOF 793/11Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr SeckbachOrtsbeiratsantrag · FDP
- 30. November 2020OMOM 6965Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr SeckbachDirektanregung
- 12. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 643Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr SeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab