Instandsetzung des Kunstrasens auf dem Spielfeld der Sportanlage des FSV Bergen
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 643
Betreff: Instandsetzung des Kunstrasens auf dem Spielfeld der Sportanlage des FSV Bergen Die Sportanlage Bergen besteht aus einem Kunstrasenspielfeld und einem Umkleide- und Funktionsgebäude. Die Sportanlage wird vom FSV 1920 Bergen e.V. seit dem 01.01.1995 betreut. Das Kunstrasenspielfeld mit den tangierenden Wegeflächen und Einbauten wurde 2006 errichtet und in Betrieb genommen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf rd. 750.000.- € netto. Zur Ausführung kam ein Kunstrasensystem der sogenannten 3. Generation mit einer Quarzsand-Gummigranulat-Verfüllung. Diese Variante ist seit dem Ende der 90-er Jahre auf dem Markt und bis heute Stand der Technik. In der weiteren Entwicklung wurden und werden allerdings Verbesserungen hinsichtlich der Faserbändchenform, der UV-Beständigkeit und der Faserdicke von den Kunstrasen-herstellern vorgenommen. Zur Ausführung kam seinerzeit ein Belag mit einer gekräuselten Faser. Neben dieser Variante der gekräuselten Faser gab und gibt es ebenfalls die Variante der geraden Faser. Beide Varianten unterscheiden sich insofern, dass der Pflegeaufwand bei einer gekräuselten Faser nach den seinerzeit gemachten Erfahrungen als geringer eingestuft wurde. Mittlerweile hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Pflegeaufwand bei beiden Belagstypen eher als gleich anzusetzen ist. Die gerade Faser wird zunehmend von vielen Nutzern und den Fachsportverbänden favorisiert, da dieser Belagstyp einen naturrasennäheren Eindruck vermittelt und die sportfunktionellen Eigenschaften wie Ballroll- und Ballsprungverhalten dabei optimiert werden. Im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern der Fachämter und dem betreuenden Verein am 23.03.2015 wurde festgestellt und erläutert, dass der Platz aufgrund seiner Ausführung, seines Alters und der bisherigen Nutzung natürlich ein anderes Erscheinungsbild als die kürzlich hergestellten benachbarten Kunstrasenplätze, die allesamt mit einer geraden Faser (Riedstadion - Fertigstellung 2014, Sportanlage Seckbach Süd - Fertigstellung 2012, SpA Ostpark - Fertigstellung 2011) ausgestattet sind. Der festgestellte Abrieb von Fasern ist dem Alter und der intensiven Nutzung geschuldet und wird als normal eingestuft. Die Verfüllung der Faser mit Quarzsand und Gummigranulat ist befriedigend. Die Faser weist keinen Spliss auf. Des Weiteren sind der Kraftabbau (Elastizität des Kunstrasensystems) und die Ebenheit als vollkommen befriedigend zu bewerten. Etwaige Höhenunterschiede von Belagsstellen von max. 5 mm liegen in der Toleranz und sind deshalb keine Ursache für eventuelle Sportverletzungen. Demzufolge kommen die Fachämter zu der Einschätzung, dass der Kunstrasenplatz nach dem aktuellen Erscheinungsbild in dieser Form noch ca. 3-4 Jahre nutzbar sein wird. Die Voraussetzung dieser Prognose ist eine fachgerechte Pflege. Durch Abnutzung bedingte Reparaturen sind, wie bei allen anderen Spielfeldern (Rasen- oder Tennenplatz), dabei als normal zu bezeichnen. Das zuständige Fachamt wird dabei durch den Einsatz von neueren Pflegegeräten den Verein dahingehend unterstützen und das Spielfeld in vierteljährlichen Abständen begutachten. Das Fachamt wird zur gegebenen Zeit ausreichende Haushaltsmittel zum Belagswechsel anmelden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2015OFOF 293/16Instandsetzung des Kunstrasens auf dem Spielfeld der Sportanlage des FSV BergenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2015OMOM 3959Instandsetzung des Kunstrasens auf dem Spielfeld der Sportanlage des FSV BergenDirektanregung
- 4. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 643Instandsetzung des Kunstrasens auf dem Spielfeld der Sportanlage des FSV BergenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab