Schulweg gestalten
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Gestaltung des Schulwegs mit verschiedenfarbigen Fußabdrücken abgelehnt. Die Begründung liegt darin, dass solche Markierungen nicht den Verkehrszeichen entsprechen und die Sicherheit der Schüler nicht gewährleisten können. Stattdessen werden Schulwegpläne empfohlen, die von den Schulen entwickelt wurden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Bei den angeregten verschiedenfarbigen Fußabdrücken handelt es sich um kein Verkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung. Darüber hinaus sind Beklebungen des Gehwegs im Stadtgebiet Frankfurt am Main grundsätzlich nicht zulässig. Das Stadtschulamt hat gemeinsam mit den jeweiligen Schulen Schulwegpläne entwickelt (https://frankfurt.de/de-de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/schulen-in-frankfurt-am-main/schulweg-und-schuelerbefoerderung/link-uebersichtsseite-schulwegplaene?page=1). Diese Pläne dienen zur Orientierung für alle Schülerinnen und Schüler, um einen sicheren Schulweg kennenzulernen und einzuüben. Eine Markierung mit verschiedenfarbigen Fußabdrücken suggeriert, dass dieser Schulweg vollständig gefahrlos ist. Schülerinnen und Schüler sollen sich jedoch nicht auf derartige Markierungen verlassen, sondern selbstständig prüfen, ob die Straße frei ist. Zudem würde durch fehlende Markierungen im Umfeld der Schule der Eindruck geweckt, dass andere Wege zur Schule weniger sicher sind, was nicht den Tatsachen entspricht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2020OFOF 886/9Schulweg gestaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Dezember 2020OMOM 7000Schulweg gestaltenDirektanregung
- 12. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 640Schulweg gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab