Errichtung von Verbotsschildern am Erlenbach
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 640
Betreff: Errichtung von Verbotsschildern am Erlenbach Es besteht derzeit keine Rechtsgrundlage Verbotsschilder gegen das Betreten des Baches für Hunde, Pferde und Menschen am Erlenbach aufzustellen. Darüber hinaus gibt es in Frankfurt am Main keine generelle Anleinpflicht. Eine Anleinpflicht gilt nur in den unter § 5 der Gefahrenordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie in den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 15.07.2014, Nr. 29, S. 760 ff.) und in den unter § 2 der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 23.11.2010, Nr. 47, S. 976 ff.) genannten Bereiche. Die in der Anregung genannte Örtlichkeit gehört hierzu nicht. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates wird das Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, prüfen, ob ein Betretungsverbot im Laichgebiet der Meerforelle auf Basis des § 3 Bundesnaturschutzgesetzes angeordnet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2017OFOF 74/13Errichtung von Verbotsschildern am ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2017OMOM 1189Errichtung von Verbotsschildern am ErlenbachDirektanregung
- 27. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 640Errichtung von Verbotsschildern am ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab