Unnötige Wartezeit der Straßenbahn im Bereich Lange Straße, Schöne Aussicht, Ignatz-Bubis-Brücke
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern darüber, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben kann. Dies könnte auf die Komplexität der Thematik oder auf fehlende Informationen zurückzuführen sein.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Schöne Aussicht — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Beleuchtung Schöne Aussicht14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Institutionellen Zuschuss für das Literaturhaus nach 20 Jahren anpassen (erhöhen)26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
- Ein Bücherschrank vor dem Literaturhaus25.11.2025 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Neues zu Schöne Aussicht per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2019OFOF 1115/1Unnötige Wartezeit der Straßenbahn im Bereich Lange Straße, Schöne Aussicht, Ignatz-Bubis-BrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2019OMOM 5454Unnötige Wartezeit der Straßenbahn im Bereich Lange Straße, Schöne Aussicht, Ignatz-Bubis-BrückeDirektanregung
- 30. März 2020Sie sind hierSTST 636Unnötige Wartezeit der Straßenbahn im Bereich Lange Straße, Schöne Aussicht, Ignatz-Bubis-BrückeStellungnahme
- 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1826Unnötige Wartezeit der Straßenbahn im Bereich Lange Straße, Schöne Aussicht, Ignatz-Bubis-BrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab