Schul-Piktogramm Internationale Schule
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass das Schul-Piktogramm als Verkehrszeichen nicht anordnungsfähig ist, da die Sicherheit des Verkehrs nicht gewährleistet werden kann. Die Verkehrsteilnehmer müssen jederzeit mit Fußgängern rechnen, insbesondere in einer Tempo-30-Zone.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat geht davon aus, dass mit Schul-Piktogramm die Darstellung des Verkehrs- bzw. Gefahrzeichens 136-10 bzw. -20 "Kinder" gemeint ist. Ein Aufbringen als Markierung setzt die Anordnung des entsprechenden Verkehrszeichens voraussetzt. Dies ist in diesem Fall jedoch nicht anordnungsfähig, da gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 45 "Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden [dürfen], wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss."
Der Kaiserkronenweg liegt in einer Tempo-30-Zone. Alle Fahrzeugführer:innen müssen jederzeit damit rechnen, dass zu Fuß Gehende, auch Kinder, am Verkehr altersentsprechend teilnehmen. Der Standort der Internationalen Schule an dieser Stelle sollte zudem überwiegend Bekannt sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2023OFOF 709/10Schulweg-Piktogramm Internationale Schule und Fahrradstraße KaiserkronenwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2023OMOM 4865Schul-Piktogramm Internationale SchuleDirektanregung
- 8. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 632Schul-Piktogramm Internationale SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab