Einbiegen aus der Gonzenheimer Straße in den Harheimer Weg
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2009, ST 630
Betreff:
Einbiegen aus der Gonzenheimer Straße in den Harheimer Weg
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass ein Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Straßenseite montiert wird.
Die Einrichtung einer Haltverbotszone im angesprochenen Bereich wird nicht in Betracht gezogen. Bei Überprüfungen konnten weder parkende Fahrzeuge auf der Fahrbahn noch auf dem Gehweg aus Richtung Harheim festgestellt werden.
Unter Umständen werden im Bereich der Einfahrt vor dem Gastronomiebetrieb Fahrzeuge ordnungswidrig zum Parken abgestellt.
Die Stadtpolizei - Verkehrssicherheit wird je nach Personal- und Auftragslage den angesprochenen Bereich kontrollieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2009OFOF 713/10Einbiegen aus der Gonzenheimer Straße in den Harheimer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2009OMOM 3041Einbiegen aus der Gonzenheimer Straße in den Harheimer WegDirektanregung
- 8. Mai 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 630Einbiegen aus der Gonzenheimer Straße in den Harheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab