Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 III
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2008, ST 630
Betreff:
Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 III
Der Fachbehörde sind bislang keine Meldungen von Feuchtigkeits- oder Nässeschäden im Umfeld des stillgelegten Pumpwerks Praunheim III bekannt.
Die Anregung des Ortsbeirats die Grundwasserstände einmal jährlich bei der Hessenwasser GmbH & Co. KG abzufragen wird vom Magistrat befürwortet. Die Abfrage ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht sinnvoll, um frühzeitig Informationen über die Entwicklung der Grundwasserstände zu erhalten.
Als Zyklus soll aufgrund der besseren Vergleichbarkeit das hydrologische Jahr, welches vom
- November des vorherigen Jahres bis zum
- Oktober des Jahres definiert ist, genommen werden. Der Magistrat wird bei der Hessenwasser GmbH &Co. KG jährlich nach Ablauf des hydrologischen Jahres die Grundwasserstände abfragen und sobald die Daten vorliegen diese dem Ortsbeirat unaufgefordert mitteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2008OFOF 362/7Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 IIIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. März 2008OMOM 2027Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 IIIDirektanregung
- 29. April 2008Sie sind hierSTST 630Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 IIIStellungnahme
- 11. März 2009STST 369Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 IIIStellungnahme
- 6. April 2010Antwort des Magistrats · nach 111 WochenSTST 528Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 IIIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab