Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 III
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.03.2009, ST 369
Betreff:
Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 III
Die Pegelstände der um das Wasserwerk Praunheim III gelegenen Grundwassermessstellen werden seitens der Hessenwasser GmbH und Co. KG regelmäßig aufgezeichnet. Dies erfolgt auch nach Außerbetriebnahme des Wasserwerks. Die Aufzeichnungen für das Jahr 2008 wurden dem Magistrat auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. (Anlagen 1 und 2)
Anhand des übermittelten Ganglinienverlaufs kann festgestellt werden, dass auch 2008 keine Auffälligkeiten erkennbar sind. Die Grundwasserstandsentwicklung bildet die natürliche Schwankungsbreite ab.
Der Fachbehörde sind weiterhin keine Meldungen von Feuchtigkeits- oder Nässeschäden im Umfeld des stillgelegten Pumpwerks Praunheim III bekannt.
Anlage 1 (ca. 223 KB) Anlage 2 (ca. 45 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2008OFOF 362/7Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 IIIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. März 2008OMOM 2027Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 IIIDirektanregung
- 29. April 2008STST 630Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 IIIStellungnahme
- 11. März 2009Sie sind hierSTST 369Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 IIIStellungnahme
- 6. April 2010Antwort des Magistrats · nach 111 WochenSTST 528Nasse Häuser ohne Pumpwerk 2007 IIIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab