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Rutschgefahr beim Überqueren der Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und Maybachstraße/Thielenstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Rutschgefahr beim Überqueren der Fußgängerbrücken hingewiesen und erklärt, dass der verwendete RHD-Belag den geltenden Vorschriften entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine rauere Ausführung des Belags zwar technisch möglich, jedoch mit Nachteilen verbunden ist, weshalb derzeit keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die neu errichteten Stahlbrücken wurden mit einem sogenannten reaktionsharzgebundenen Dünnbelag (RHD-Belag) gemäß den geltenden Vorschriften versehen. Der Brückenbelag ist Stand der Technik und hat bei Trockenheit eine sehr gute Griffigkeit. Bei Nässe können solche Beläge tatsächlich etwas glatter werden, dies stellt jedoch keinen Mangel dar.

Technisch ist es zwar möglich, RHD-Beläge rauer auszuführen, dies birgt aber andere Nachteile. Zum Beispiel ist die Reinigung deutlich aufwendiger und falls es doch zu einem Sturz kommt, ist die Verletzungsgefahr höher. In der Regel wird daher auf solch eine Ausführung verzichtet. Aufgrund der noch laufenden Gewährleistung für die Stahlbrücken könnte aber ohnehin erst nach dem Ablauf der Gewährleistung ein neuer Brückenbelag aufgebracht werden. Der Magistrat sieht daher derzeit von weiteren Maßnahmen ab.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2023OFOF 632/9Rutschgefahr beim Überqueren der Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und Maybachstraße/ThielenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 30. November 2023OMOM 4837Rutschgefahr beim Überqueren der Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und Maybachstraße/ThielenstraßeDirektanregung
  3. 8. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 625Rutschgefahr beim Überqueren der Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und Maybachstra-ße/Thielenstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

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STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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