Verkehrsberuhigung Frauenlobstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2009, ST 625
Betreff:
Verkehrsberuhigung Frauenlobstraße
Grundsätzlich ist anzumerken, dass verkehrsberuhigende Maßnahmen – wie in den beispielhaft aufgeführten Bereichen des Nord- und Westends – zu Akzeptanzproblemen bei den Anwohnern führen können, weil sie für zu kompliziert oder schwierig in der Orientierung erachtet werden. Dagegen werden Sperrungen infolge von Baumaßnahmen eher akzeptiert als planerische Sperren oder eine neue Verkehrsführung.
Konkret sind zur Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen folgende Alternativen denkbar:
- Vollsperrung in einem Teilbereich der Frauenlobstraße, z. B. im Bereich der derzeitigen Baustelle zwischen Broßstraße und Cretzschmarstraße,
- gegenläufige Einbahnstraßen zwischen Lilienthalallee und Broßstraße sowie zwischen Broßstraße und Cretzschmarstraße oder
- eine Einbahnstraßenführung zwischen den Richtungsfahrbahnen der Lilienthalallee sowie zwischen Am Leonhardsbrunnen und Cretzschmarstraße.
Eine Entlastung der Frauenlobstraße mit den unter 1. oder 2. genannten Maßnahmen würde jedoch zu einer Mehrbelastung in den benachbarten Straßen führen und zu längeren Wegen für die Anlieger. Von der Variante 3 sollte abgesehen werden, da die Akzeptanz solch kurzer Einbahnstraßen für gering erachtet wird. Eine neue Verkehrsführung sollte daher ausführlich innerhalb des Ortsbeirats und mit den Betroffenen erörtert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2009OFOF 350/2Verkehrsberuhigung FrauenlobstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Februar 2009VV 866Verkehrsberuhigung FrauenlobstraßeAnfrage
- 5. Mai 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 625Verkehrsberuhigung FrauenlobstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab