Verkehrsberuhigung Frauenlobstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Frauenlobstraße liegt in einem als Tempo 30-Zone "verkehrsberuhigten" Bereich. Tatsächlich ist der Durchgangsverkehr jedoch erheblich; und es gibt in beide Richtungen Parallelverkehr zur A66. In Ihrem breiten und geraden Zustand lädt die Frauenlobstraße zu schnellem Fahren ein. Faktisch ist Tempo 30 die Ausnahme, Tempo 50 die Regel und in Tagesrandzeiten / nachts wird auch weit schneller gefahren. Dieses Viertel ist jedoch ein reines Wohngebiet, es gibt hier nur noch wenige (Freiberufler-) Büros und die Haushalte mit Kindern haben sich in den letzten Jahren erfreulicherweise vervielfacht. Die Problematik wurde bereits in der Vergangenheit vom Ortsbeirat adressiert. Die bisherigen Maßnahmen seitens der Stadt, u.a. die Installation von 2 Querungshilfen, Schrägparken im Eingangsbereich der Frauenlobstraße, um den Straßenquerschnitt zu verkleinern, Blockmarkierungen zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung, zusätzliche Tempo-30-Beschilderung, gelegentliche Radarkontrollen haben die Situation nicht verbessert. Kanalbauarbeiten auf der Frauenlobstraße in den letzten Wochen, verbunden mit einer Totalsperrung der Frauenlobstraße an einer Stelle, haben gezeigt, wie einfach und kostengünstig sich das Problem lösen ließe: durch Zerschneiden des Durchgangsverkehrs mit Sperrung bzw. systematischer Einbahnstraßenanordnung, wie z.B. im Nordend und Westend bereits umgesetzt.
Inhalt
Antrag vom 23.01.2009, OF 350/2
Betreff:
Verkehrsberuhigung Frauenlobstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahme zu prüfen und zu berichten:
Die Frauenlobstraße wird auf Teilabschnitten zur Einbahnstraße gemachet, so dass eine Einfahrt in die Frauenlobstraße von der Miquelallee bzw. von der Franz-Rücker-Allee aus nicht mehr möglich ist.
Ggf. sind die umliegenden Straßen des Diplomatenviertels durch eine systematische Einbahnstraßenanordnung ähnlich wie im Nord- und Westend in die Verkehrsberuhigung einzubeziehen.
Begründung:
Die Frauenlobstraße liegt in einem als Tempo 30-Zone "verkehrsberuhigten" Bereich. Tatsächlich ist der Durchgangsverkehr jedoch erheblich; und es gibt in beide Richtungen Parallelverkehr zur A66. In Ihrem breiten und geraden Zustand lädt die Frauenlobstraße zu schnellem Fahren ein. Faktisch ist Tempo 30 die Ausnahme, Tempo 50 die Regel und in Tagesrandzeiten / nachts wird auch weit schneller gefahren. Dieses Viertel ist jedoch ein reines Wohngebiet, es gibt hier nur noch wenige (Freiberufler-) Büros und die Haushalte mit Kindern haben sich in den letzten Jahren erfreulicherweise vervielfacht.
Die Problematik wurde bereits in der Vergangenheit vom Ortsbeirat adressiert. Die bisherigen Maßnahmen seitens der Stadt, u.a.
die Installation von 2 Querungshilfen,
Schrägparken im Eingangsbereich der Frauenlobstraße, um den Straßenquerschnitt zu verkleinern,
Blockmarkierungen zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung,
zusätzliche Tempo-30-Beschilderung,
gelegentliche Radarkontrollen
haben die Situation nicht verbessert.
Kanalbauarbeiten auf der Frauenlobstraße in den letzten Wochen, verbunden mit einer Totalsperrung der Frauenlobstraße an einer Stelle, haben gezeigt, wie einfach und kostengünstig sich das Problem lösen ließe: durch Zerschneiden des Durchgangsverkehrs mit Sperrung bzw. systematischer Einbahnstraßenanordnung, wie z.B. im Nordend und Westend bereits umgesetzt.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2009Sie sind hierOFOF 350/2Verkehrsberuhigung FrauenlobstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Februar 2009VV 866Verkehrsberuhigung FrauenlobstraßeAnfrage
- 5. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 625Verkehrsberuhigung FrauenlobstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme