Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 622
Betreff: Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Der Magistrat bedauert, keine anderslautende Stellungnahme abgeben zu können, und hält an den Aussagen fest, die in der ST 1692/2018 getroffen wurden. Sowohl für eine Radverkehrsführung an der Friedberger Landstraße als auch für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg muss Baurecht geschaffen werden. Beide Maßnahmen stehen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander. Daher ist eine Trennung beider Verfahren aus ökonomischen sowie verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen. Der Magistrat sieht in der gesonderten Baurechtschaffung keine Zeitersparnis. Hier müssen gleichermaßen Planungs- und Gutachterleistungen vollumfänglich durchgeführt werden. Diesen Umständen Rechnung tragend, hält der Magistrat an der bisherigen Vorgehensweise fest. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2018STST 1692Ausstehende Abbiegespur auf der B 521Stellungnahme
- 8. Oktober 2018OFOF 615/10Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad HomburgOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Oktober 2018OAOA 319Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad HomburgAnregung
- 29. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 622Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad HomburgStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab