Ausstehende Abbiegespur auf der B 521
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1692
Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Um die angeregte Abbiegespur auf der B 521 zu realisieren, sind neben der Beteiligung anderer Fachstellen - wie beispielsweise Hessen Mobil - auch baurechtliche Voraussetzungen zu schaffen. Wie bereits im Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 159, erwähnt, muss vor einer Umsetzung der Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Der Vorgang kann etwas beschleunigt werden, wenn zunächst ein Antrag auf Befreiung von der Planfeststellung gestellt wird. In diesem Zusammenhang - und zur Nutzung von Synergieeffekten - beabsichtigt der Magistrat, eine weitere Baumaßnahme in die Prüfung zur Planfeststellungsbefreiung mit einzubeziehen. Dabei handelt es sich um die unmittelbar an die Abbiegespur angrenzende Baumaßnahme "Radwegeführung stadteinwärts im Bereich der Anschlussstelle Friedberger Landstraße / A661", da auch für deren Umsetzung das Baurecht geschaffen werden muss. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat beide Maßnahmen entsprechend vorbereiten und in die Antragstellung zur Planfeststellungsbefreiung aufnehmen. Hierfür müssen die entsprechenden Grundlagen, Planungen sowie zahlreiche Gutachten erstellt werden. Daher wird die Realisierung beider Maßnahmen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2018OFOF 491/10Ausstehende Abbiegespur auf der B 521Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. April 2018OAOA 249Ausstehende Abbiegespur auf der B 521Anregung
- 3. September 2018Sie sind hierSTST 1692Ausstehende Abbiegespur auf der B 521Stellungnahme
- 8. Oktober 2018OFOF 615/10Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad HomburgOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Oktober 2018OAOA 319Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad HomburgAnregung
- 29. März 2019Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 622Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad HomburgStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab