Niederrad verdient eine echte Stadtteilschule - nicht erst in 20xx
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2011, ST 617
Betreff: Niederrad verdient eine echte Stadtteilschule - nicht erst in 20xx Die "Stadtteilschule" ist eine neue Schulform, die zum 01. August 2010 mit der Schulreform in Hamburg eingeführt wurde und erstmals im föderalistisch geprägten deutschen Schulsystem Hauptschule, Realschule und Gesamtschule ersetzt. Nach der vierten Klasse wählen die Eltern zwischen dem Gymnasium und der Stadtteilschule. Diese Schulform findet sich im Hessischen Schulgesetz nicht. Der Begründung zur Anregung OM 5035 ist zu entnehmen, dass hier eine Schulform gemeint ist, die den Schülerinnen und Schülern alle Abschlussoptionen ermöglicht, in diesem Sinne also eine integrierte oder kooperative Gesamtschule. So ist z.B. die Stadtteilschule Arheiligen aus der Zusammenführung von zwei integrierten Gesamtschulen zu einer kooperativen Gesamtschule entstanden. Das Bildungsdezernat ist mit der Salzmannschule sowie der Sophienschule und der Schwanthalerschule als den beiden anderen eigenständigen Frankfurter Hauptschulen im Gespräch, ob und gegebenenfalls auf welchem Weg die Umwandlung zu einer Mittelstufenschule, die das Schulgesetz nunmehr als neue Schulform vorsieht, gelingen kann. Die Schaffung eines Gesamtschulangebotes im Stadtteil Niederrad ist bislang nicht thematisiert worden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2011OFOF 1240/5Niederrad verdient eine echte Stadtteilschule - nicht erst in 20xx!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. Februar 2011OMOM 5035Niederrad verdient eine echte Stadtteilschule - nicht erst in 20xx!Direktanregung
- 19. April 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 617Niederrad verdient eine echte Stadtteilschule - nicht erst in 20xxStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab