Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 613
Betreff: Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Zu 1.: Bei der Frage, ob das Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße in ein Wohngebiet umgeplant werden kann, sind folgende Punkte zu beachten: Das Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße ist traditionell ein Standort für Gewerbe des produzierenden Sektors. Aus diesem Grund wurde es schon 2003 in das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm aufgenommen, das zu schützende und zu entwickelnde Flächen für das produzierende Gewerbe benannte. Da für produzierendes Gewerbe nach wie vor in Frankfurt ein entsprechender Flächenbedarf vorhanden ist, ist im nunmehr vorliegenden Nachfolgeplan "Masterplan Industrie" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.1.2016, § 6727) das gesamte Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße einschließlich der geplanten Zuwachsfläche weiterhin für diese Funktionen vorgesehen. Eine Wohnbebauung wäre Immissionen ausgesetzt (Verkehr und Gewerbe) und löst gleichzeitig einen Schutzanspruch gegenüber den bereits im südlichen Teil des Areals bestehenden Gewerbebetrieben aus. Ob diese Konflikte planerisch zu lösen sind, ist nicht gesichert. Schulbauten sind in Gewerbegebieten als Ausnahme zulässig. Dennoch lösen auch Schulen einen Schutzanspruch gegenüber Gewerbebetrieben aus. Daher wäre jeder Standort individuell auf die Verträglichkeit mit den umgebenden gewerblichen Nutzungen zu prüfen. Eine gute Anbindung an den ÖPNV ist nicht nur für ein Wohngebiet günstig; auch ein Gewerbegebiet wird von der RTW und der noch zu verlängernden U6 profitieren. In der Gesamtbetrachtung sollte aus Sicht des Magistrats das Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße weiterhin für produzierendes Gewerbe vorgehalten werden.
Zu 2.: Nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens ist eine verlässliche Aussage zum Zeitpunkt des Eintretens der Rechtskraft des Bebauungsplans bedauerlicherweise nicht möglich. Der Magistrat wird aber gerne seinerseits berichten, wenn sich dazu eine Aussage treffen lässt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2016OFOF 614/7Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördliche HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Januar 2016VV 1560Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördlich HeerstraßeAnfrage
- 11. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 613Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördlich HeerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab