Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) während des Schienenersatzverkehrs (SEV). Es wird darauf hingewiesen, dass die Abweichungen vom regulären Linienweg minimiert werden sollen, jedoch längere Laufwege zwischen Haltestellen nicht immer vermieden werden können. Zukünftig sollen Busse mit Niederflurtechnik eingesetzt werden, um den Ein- und Ausstieg für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zu erleichtern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei der Auswahl der SEV-Fahrwege wird vorrangig darauf geachtet, dass die Abweichungen vom regulären Linienweg der unterbrochenen Straßenbahn- oder Stadtbahnlinie nicht allzu groß sind, damit die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich gehalten werden können.
Auf Grund der jeweilig vorhandenen/vorgegebenen Infrastruktur lässt es sich jedoch nicht immer vermeiden, dass es zwischen den Haltestellen des Schienenersatzverkehr (SEV) und den Originalhaltestellen Straßenbahn / Stadtbahn längere Laufwege gibt, welche durch die Fahrgäste überbrückt werden müssen.
Zudem ist es, insbesondere im Stadtbahnbereich, nur eingeschränkt möglich, die Busse des SEV auch an den barrierefrei ausgebauten Originalhaltestellen der unterbrochenen Straßenbahn- bzw. Stadtbahnlinie halten zu lassen.
Die durch die VGF im Rahmen eines ausgeschriebenen Schienenersatzverkehrs angeforderten Busse sollen ausschließlich mit Niederflurtechnik ausgerüstet sein. Fast alle bei der VGF zum Einsatz kommenden Niederflurbusse entsprechen dem seitens des RMV vorgegebenen "Mindeststandards für Busse im Rhein-Main-Verkehrsverbund" und verfügen somit über Rollstuhlrampen.
Die VGF wird zukünftig darauf achten, dass Busse zum Einsatz kommen, welche mobilitätseingeschränkten Fahrgästen einen leichteren Ein- und Ausstieg an nicht barrierefrei ausgebauten SEV-Haltestellen ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2022OFOF 559/1Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEVOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. September 2022OMOM 2621Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEVDirektanregung
- 6. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 612Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEVStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab