Neugestaltung des Seiteneingangs am alten Rathaus
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Neugestaltung des Seiteneingangs am alten Rathaus thematisiert, um den barrierefreien Zugang zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen. Es werden Maßnahmen zur Überprüfung und gegebenenfalls zur Sanierung der Zuwegung zur Garage und des Schaukastens ergriffen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
In der städtischen Liegenschaft Bürgeramt Nieder-Eschbach wurden im Sommer 2023 die letzten Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen.
Durch die Versetzung und Neugestaltung des barrierefreien Hauptzugangs direkt aus dem öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich in das Gebäude, wurde der ehemals einzige Gebäudezugang über den Seiteneingang in seiner neuen Funktion als Notausgang deutlich abgewertet. Zu dieser Zeit war absehbar, dass nun das Augenmerk auf die Zuwegung zur Garage und in den Hof gerichtet werden muss.
Der Magistrat hat bereits für Freiflächengestaltung geeignete Firmen kontaktiert und um Angebotserstellung gebeten. Auch dem Hinweis auf mögliche Stolperfallen im Bereich des Schaukastens wird zeitnah nachgegangen, das Gefahrenpotential abgeschätzt sowie, falls erforderlich, Gegenmaßnahmen eingeleitet. Im Zuge der anstehenden Ortsbegehung soll geprüft werden, ob eine Fassadenreinigung oder doch ein Neuanstrich der Garage erforderlich sein wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2023OFOF 269/15Neugestaltung des Seiteneingangs am alten RathausOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Dezember 2023OMOM 4855Neugestaltung des Seiteneingangs am alten RathausDirektanregung
- 2. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 606Neugestaltung des Seiteneingangs am alten RathausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab