Unterführung Karl-Blum-Allee/Kurmainzer Straße
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Herbesthaler Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichern21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Behindertenparkplatz vor Herbesthaler Straße 828.10.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Das Gelände der ehemaligen Christophorus-Gemeinde, Hospital-/Ecke Herbesthaler Straße, mit einigen Gebäuden steht seit v23.02.2023 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 602
Betreff: Unterführung Karl-Blum-Allee/Kurmainzer Straße Die zuständigen Fachämter haben die Verkehrssituation an der Unterführung im Bereich der Karl-Blum-Allee/Kurmainzer Straße vor Ort betrachtet. Die beengte bauliche Situation erlaubt es Radfahrerinnen und Radfahrern das Brückenbauwerk nur in langsamer Geschwindigkeit zu durchfahren. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme aller VerkehrsteilnehmerInnen ist eine konfliktfreie Querung der Unterführung problemlos möglich. Der Magistrat sieht daher keine Veranlassung, Maßnahmen an der Unterführung Karl-Blum-Allee/ Kurmainzer Straße zu ergreifen. Der Magistrat erinnert außerdem daran, dass mit der Regionaltangente West (RTW) die als gemauertes Gewölbe bestehende Eisenbahnunterführung Karl-Blum-Allee, die entgegen erster Annahmen nicht unter Denkmalschutz steht, im Zuge des Streckenausbaus abgebrochen werden muss. An Ort und Stelle wird ein Ersatzbauwerk als Stahlbetonrahmen mit einer lichten Breite von 3,50 m und einer lichten Höhe von 2,50 m entstehen. Aufgrund der geringen Höhenlage der Gleise wird die Unterführung analog zum Bestand mit jeweils drei Stufen und jeweils einer 6 m langen Rampe mit 6 % Neigung auf beiden Seiten an das Straßenniveau angeschlossen. Durch den zweigleisigen Ausbau der Strecke wird die Unterführung etwas länger als heute. Zusätzlich entsteht etwa 100 m weiter südlich (in Verlängerung der Herbesthaler Straße), im Zusammenhang mit dem geplanten RTW-Haltepunkt "Stadtpark Höchst" an dessen nördlichem Bahnsteigzugang, eine weitere Unterführung für den Fuß- und Radverkehr, die ebenfalls eine barrierefreie Querung der Bahnanlage ermöglicht. (Siehe hierzu Anlage 4 des M-Vortrags M 218 vom 11.12.2015). Somit wird perspektivisch die Situation für Fußgänger und RadfahrerInnen auch durch die weitere Unterführung deutlich verbessert. Angesichts der RTW-Planung sind daher kurzfristige bauliche Veränderungen auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juli 2016OFOF 156/6Unterführung Karl-Blum-Allee/Kurmainzer StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. August 2016VV 109Unterführung Karl-Blum-Allee/Kurmainzer StraßeAnfrage
- 13. Januar 2017STST 146Unterführung Karl-Blum-Allee/Kurmainzer StraßeStellungnahme
- 17. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 602Unterführung Karl-Blum-Allee/Kurmainzer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab