Über Mobilfunkmasten informieren und Ballung vermeiden
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 600
Betreff: Über Mobilfunkmasten informieren und Ballung vermeiden Die vom Ortsbeirat gewünschten Informationen zu Mobilfunkanlagen liegen dem Magistrat nicht vor. Dem Magistrat obliegt lediglich die baurechtliche Beurteilung der Mobilfunkanlagen, wobei sowohl deren Neuerrichtung als auch die Modernisierung oder der Austausch nach der Hessischen Bauordnung im Wesentlichen genehmigungsfrei gestellt sind. Die immissionsrechtliche Beurteilung erfolgt durch das Regierungspräsidium Darmstadt und die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, die auf ihrer Internetseite www.bundesnetzagentur.de in der sogenannten EMF-Datenbank alle bundesweit vorhandenen standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen veröffentlicht. Funksendeanlagen dürfen nur betrieben werden, wenn die erforderliche Standortbescheinigung vorliegt. Für deren Erteilung ist die Bundesnetzagentur zuständig. Die Standortbescheinigung weist unter Berücksichtigung von etwaigen am vorgesehenen Standort bereits vorhandenen Funkanlagen Sicherheitsabstände aus und bescheinigt, dass außerhalb dieser Sicherheitsabstände die gesetzlich festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Ist die Einhaltung der Grenzwerte in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten können, wie z. B. Wohnungen oder Büros, nicht möglich, so wird die Standortbescheinigung nicht erteilt und die Mobilfunkanlage darf dort nicht betrieben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2018OFOF 382/12Über Mobilfunkmasten informieren und Ballung vermeidenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2018OMOM 4049Über Mobilfunkmasten informieren und Ballung vermeidenDirektanregung
- 22. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 600Über Mobilfunkmasten informieren und Ballung vermeidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab