Weitere Aufwertung des südlichen Mainufers
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 592
Betreff: Weitere Aufwertung des südlichen Mainufers Der Mainuferpark entwickelte sich im Zuge der seit Ende der neunziger Jahren begonnenen Sanierung, Umgestaltung und Erweiterung zu einer außerordentlich wichtigen und äußerst stark nachgefragten Grünanlage, die in ihrer Bedeutung für Frankfurt als lebenswerte Großstadt mittlerweile als Alleinstellungsmerkmal wahrgenommen wird. Die im Rahmen dieses Umgestaltungsprozesses behutsam entwickelte Gastronomie innerhalb dieser Parkanlage bzw. in unmittelbarem Umfeld hat nicht unwesentlich diese positive Wahrnehmung beeinflusst. Dies vorausgeschickt dienen die Frankfurter Grünanlagen der Bevölkerung in erster Linie als Ruhezone zur Erholung und Entspannung, aber auch der aktiven Freizeitgestaltung. Um diesen Nutzungen gerecht zu werden, sind Gewerbeausübungen in Grünanlagen grundsätzlich untersagt. Dies betrifft auch die gastronomische Nahversorgung. Der Magistrat, vertreten durch das Grünflächenamt, kann hiervon jedoch Ausnahmen zulassen. Aus vorgenannten Gründen genehmigt der Magistrat i.d.R. maximal einen gastronomischen Betrieb pro Grünanlage. Für das Mainufer bedeutet dies im übertragenen Sinn, dass auf beiden Seiten des Mains je Brückenabschnitt in der Regel ein gastronomisches Angebot ausgewiesen werden könnte bzw. jetzt bereits schon vorhanden ist. Auch vor dem Hintergrund, dass auf einem der beiden Gastronomieschiffe östlich des Eisernen Steges derzeit durch Umbaumaßnahmen des Betreibers mit einer Angebotsausweitung und Kapazitätserhöhung zu rechnen ist, sieht der Magistrat mit dem vorhandenen Maincafé und weiteren bereits bestehenden Angeboten die gastronomische Versorgung als ausreichend an. Die Etablierung eines zweiten Cafés in der Hochkaimauer käme baulich entweder in unmittelbarer Nähe westlich des Eisernen Steges in Betracht. Im direkten Umfeld dieser Örtlichkeit befinden sich aber bereits eine Gastronomie auf dem Hochkai sowie vorgenannte Gastronomieschiffe. Eine weitere Möglichkeit zur Integration einer Baulichkeit in der Hochkaimauer läge östlich des Holbeinstegs. Auch hier befindet sich bereits in unmittelbarer Nähe (120m) das Maincafé. Ver- und Entsorgung der am Mainufer bereits bestehenden Betriebe führen schon jetzt zu einer erheblichen Belastung auf der hier relativ schmal bemessenen Grünanlage. Geschäftsbetriebe, sei es im Kultur- oder Gastronomiebereich, sollten eher zurückhaltend angesiedelt werden. Es besteht derzeit nicht die Absicht, ein zweites Maincafé in der Kaimauer zu etablieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2016OFOF 245/5Weitere Aufwertung des südlichen MainufersOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. November 2016OAOA 91Weitere Aufwertung des südlichen MainufersAnregung
- 17. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 592Weitere Aufwertung des südlichen MainufersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab