Probleme bei der Evakuierung am 29.10.2018
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 591
Betreff: Probleme bei der Evakuierung am 29.10.2018 Jede Evakuierung mit zeitlich knappen Vorläufen ist eine komplexe logistische Herausforderung und stellt einen massiven Eingriff in den Alltag der betroffenen Menschen dar. Für den Magistrat haben die Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit der betroffenen Menschen, welche von einer Weltkriegsbombe ausgehen, dabei oberste Priorität. Alle Einsatzkräfte werden prioritär für diese Gefahrenabwehr eingesetzt. Die einzelnen Einsatzlagen unterscheiden sich in einer Vielzahl von Faktoren, sodass die zuständigen Behörden immer situativ entsprechende Maßnahmen entwickeln müssen und nicht auf standardisierte Maßnahmenpakete zurückgreifen können. Auch wenn wir als Bürgerinnen und Bürger in unserem täglichen Leben oft sehr gut funktionierende Prozesse und Abläufe erleben, darf dies nicht dazu führen, diese Erwartungen auch an Maßnahmen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Gefahrensituation anzulegen. Hier müssen aufgrund der bedrohten Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, hohe Sachschäden) andere Maßstäbe angelegt werden. Die Maßnahmen und Abläufe unterscheiden sich dementsprechend aufgrund der Aufgabenstellung grundlegend von Servicedienstleistungen im privaten Sektor. Die Einsatzkräfte für diese Art von Lagen werden zu einem erheblichen Anteil aus dem Ehrenamt und hauptamtlich aus der Freizeit alarmiert. In Gefahrenlagen sind daneben alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt aktiv aufgefordert, ihren Beitrag zur Bewältigung der Situation zu leisten. Darunter fällt auch, sich aktiv Informationen abzurufen und gleichzeitig aktiv Informationen weiterzugeben. Alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind mit ihren Einsatzkräften, unabhängig ob im Haupt- oder Ehrenamt, bei den letzten Evakuierungslagen an die Grenzen der Belastbarkeit gegangen. Es wurde niemand verletzt und es kam zu keinen großen Schäden. Der Magistrat betrachtet daher die Einsatzmaßnahmen der vergangenen Jahre als sehr erfolgreich. Der Magistrat sieht es jedoch als äußerst wichtig an, dass in der öffentlichen Kommunikation keine unrealistischen Erwartungen an die Abläufe bei Evakuierungslagen geweckt werden. Dies vorangestellt nimmt der Magistrat zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:
Zu 1: Der Kurznachrichtendienst Twitter ist ein wesentlicher Bestandteil der Notfallkommunikationsstrategie der Branddirektion. Er dient als Multiplikationskanal in die Massenmedien, die ihre Informationen dort abrufen und dadurch den Verbreitungsradius sehr schnell erweitern. So können sich alle Bürgerinnen und Bürger dort informieren, wo sie sich auch im Alltag informieren. Eine Erläuterung dazu findet sich auf der Homepage der Feuerwehr Frankfurt am Main (www.feuerwehr-frankfurt.de).
Zu 2: Für Menschen ohne Internetzugang stehen - aktuell wie bisher - Systeme, wie Rundfunk, Fernsehen oder persönliche Ansprache zur Verfügung. Die aktive Weitergabe von Informationen durch Freunde, Nachbarn oder Familienangehörige kann dabei eine wichtige Unterstützung sein. Allerdings ist der schnellste Weg der Information der über das Internet. Es gibt kein anderes Kommunikationssystem, welches vergleichbar leistungsfähig ist und den Verbreitungsradius so schnell erweitert.
Zu 3: Es gibt keine vorbereiteten Sammelstellen in Frankfurt am Main, welche nur für den Notfall vorgehalten werden und sofort einsatzbereit sind. Sammelstellen/Betreuungsstellen werden nach Ort, Zeit und Anforderungen der Lage durch den Führungsstab der Feuerwehr organisiert. Dies benötigt zeitlichen Vorlauf. Es werden grundsätzlich keine "möglichen" Sammelstellen kommuniziert. Die Veröffentlichung der Sammelstelle(n) erfolgt erst dann, wenn diese konkret zur Verfügung stehen.
Zu 4: Die Medien wurden durch die Branddirektion informiert; Radiostationen arbeiten jedoch in Eigenverantwortlichkeit.
Zu 5: Es wurde flächendeckend über die Medien informiert, die Gefahrenabwehrbehörden können jedoch eine 100%ige Abdeckung nicht garantieren und eine individuelle Information nicht leisten.
Zu 6: Bei der Infoline "Bürgertelefon" der Branddirektion handelt es sich nicht um eine dauerhaft besetzte Hotline. Das Bürgertelefon wird nur im Bedarfsfall aus dem laufenden Betrieb heraus eingerichtet und - je nach Lage - in der Regel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung der Branddirektion besetzt, die für diesen Zeitraum von ihren laufenden Aufgaben entbunden werden müssen. Das Ausmaß der Inanspruchnahme des Bürgertelefons im Voraus abzuschätzen ist sehr schwierig. Die Branddirektion orientiert sich hier unter Berücksichtigung der individuellen Umstände an Erfahrungswerten vergleichbarer Lagen der letzten Jahre. Teilweise kam es in der Vergangenheit auch über mehrere Stunden hinweg nur zu vereinzelten Anrufen, teilweise mussten im gleichen Zeitraum bis zu mehrere tausend Anrufe bewältigt werden. Neben einer barrierefreien Möglichkeit zur Informationsgewinnung für Bürgerinnen und Bürger ist die wesentliche Aufgabe des Bürgertelefons die Entlastung der Notrufnummer 112. Das Bürgertelefon wickelt - je nach Lage und Frequentierung - in einer kurzen Zeit bis zu mehrere tausend Anrufe ab, Wartezeiten lassen sich daher nicht verhindern. Am 29.10.2018 waren zeitweise parallel bis zu 12 Personen am Bürgertelefon eingesetzt.
Zu 7: Zu diesem Punkt wurde das Polizeipräsidium um Stellungnahme gebeten und folgendes mitgeteilt: "Ab etwa 10:00 Uhr war allen im Dienst befindlichen Beamten die Lage in ihrem gesamten Ausmaß bekannt. Diese Information wurde auch bei Schichtwechsel um 18:30 Uhr weitergegeben. Alle im Dienst befindlichen Beamtinnen und Beamten des 13. Reviers war die Lage bekannt und alle waren in verschiedener Ausprägung betroffen."
Zu 8: Die Lageeinschätzung und somit der Zeitpunkt der Evakuierung wird nach einer Beurteilung durch den beim Regierungspräsidium Darmstadt ansässigen Kampfmittelräumdienst festgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2018OFOF 699/2Probleme bei der Evakuierung am 29.10.2018Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2018OMOM 3958Probleme bei der Evakuierung am 29.10.2018Direktanregung
- 18. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 591Probleme bei der Evakuierung am 29.10.2018Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab