Herstellung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Am Weißen Stein 6
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, den Fußgängerüberweg Am Weißen Stein 6 sicherer zu gestalten, indem der verdeckte Teil demarkiert und eine Wartelinie für Fußgänger geschaffen wird. Dies soll die Sichtbarkeit und Sicherheit für Fußgänger erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der Teil des Fußgängerüberweges (FGÜ), welcher von der Baustellenabsicherung verdeckt wird, demarkiert wird, um hier eine Aufstellfläche zu schaffen. Es wird eine Wartelinie für den Fußverkehr auf Höhe der Kante der Baustellenabsicherung auf der Fahrbahn geschaffen. Die Fahrzeugführer:innen werden zusätzlich vor der Kurve mit dem Verkehrszeichen 101-11 Straßenverkehrs-Ordnung (Achtung, Fußgängerüberweg) auf den FGÜ hingewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2022OFOF 359/9Herstellung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Am Weißen Stein 6Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. November 2022OMOM 3139Herstellung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Am Weißen Stein 6Direktanregung
- 24. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 589Herstellung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Am Weißen Stein 6Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab