Beleuchtung der neuen Wegeverbindung in Goldstein
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 580
Betreff: Beleuchtung der neuen Wegeverbindung in Goldstein Generell ist in öffentlichen Parkanlagen zur Schonung von Fauna und Flora keine Wegebeleuchtung vorgesehen. Hier stehen die beleuchteten öffentlichen Gehwege an den Parkrändern zur allgemeinen Verfügung. Nur in Bereichen, in denen es keine anderen fußläufigen Verkehrsverbindungen z.B. für den Schulweg gibt, wurden bislang Leuchten an den Parkwegen angeordnet. Eine Ausleuchtung des benannten Weges ist nicht notwendig, da hier die Wegequerung des Schulweges unmittelbar über das angrenzende Schulgelände erfolgt. Für alle anderen Belange stehen angrenzend öffentliche Gehwege zur Verfügung, die in den Abend- und Nachtstunden genutzt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2011OFOF 233/6Beleuchtung der neuen Wegeverbindung in GoldsteinOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2012OMOM 777Beleuchtung der neuen Wegeverbindung in GoldsteinDirektanregung
- 20. April 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 580Beleuchtung der neuen Wegeverbindung in GoldsteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab