Fällung des sehr großen Kirschbaumes im sogenannten "Amipark" in Eckenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Fällung eines kranken Kirschbaumes im Amipark beschlossen, da die Sicherheit des Baumes nicht gewährleistet werden konnte. Zukünftig wird eine bessere Kommunikation mit der Initiative über Baumfällungen angestrebt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Seit 4 Jahren war zu beobachten, dass es der Kirsche nicht gut geht. Immer wieder trockneten große Astpartien ein oder brachen ab. Im Frühjahr 2023 konnte nach normalem Austrieb das Absterben größerer Astpartien und Blütenzweige festgestellt werden, was auf einen Befall mit Monilia laxa hindeutete. Eine eingehende Untersuchung bestätigte dies. Da die Stand- und Bruchsichersicherheit des Baumes nicht gewährleistet werden konnte, wurde eine Fällung durchgeführt. Von einem Verbleib des Totholzes an der Örtlichkeit wurde abgesehen, um die Infektion der noch vorhandenen Kirschbäume mit der Spitzendürre (Monilia laxa) zu vermeiden. Zu
- In den Planungsprozess "Runder Tisch Initiative Grünzug Eckenheim" wird auch die ökologisch einwandfreie Kompensation der gefällten Kirsche einfließen. Zu
- Der Magistrat bedauert, dass es ein Kommunikationsproblem gab. Künftig wird darauf geachtet, die vor Ort tätige Initiative über Baumfällungen im Gebiet Kirschwäldchen, Gederner- und Feldscheidstraße zu informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2023OFOF 704/10Fällung des sehr großen Kirschbaumes im sogenannten „Amipark“ in EckenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2023OMOM 4876Fällung des sehr großen Kirschbaumes im sogenannten „Amipark“ in EckenheimDirektanregung
- 15. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 574Fällung des sehr großen Kirschbaumes im sogenannten "Amipark" in EckenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab