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Anfrage bezüglich Katastrophenschutz bezüglich Unfällen von Güterzügen und speziell Kesselwagen im Bereich des Ortsbezirks 5

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Anfrage zum Katastrophenschutz im Zusammenhang mit Unfällen von Güterzügen. Es wird erläutert, wie schnell der Notfallbeauftragte der Bahn an der Unglücksstelle sein sollte und welche Maßnahmen zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung ergriffen werden. Zudem wird auf die Zugänglichkeit für Rettungsdienste und die Informationslage über gefährliche Stoffe eingegangen.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Mitwirkungspflicht des Eisenbahninfrastrukturunternehmens bei Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung durch die Feuerwehr wird durch den Notfallmanager (= Notfallbeauftragten) sichergestellt. Der Notfallmanager zeichnet sich verantwortlich für einen Notfallbezirk, in dem er nach maximal 30 Minuten an der Einsatzstelle sein sollte, normale Witterungsverhältnisse vorausgesetzt. Dies ist in der Regel auch gewährleistet. Voraussetzung für den Zugang der Feuerwehr zur Unfallstelle ist aber darüber hinaus, dass außerhalb von Bahnhöfen alle Gleise und innerhalb des Bahnhofes die Gleise im erforderlichen Umfang gesperrt werden. Die Gleissperrung wird der Zentralen Leitstelle der Feuerwehr per Fax von der Notfallleitstelle der Bahn mitgeteilt. Die Stromabschaltung wird im Bedarfsfall von der Feuerwehr oder dem Notfallmanager über die Notfallleitstelle veranlasst. Die Abschaltung des Bahnstromes wird per Fax der Zentralen Leitstelle der Feuerwehr ebenfalls angezeigt. Entsprechend der Richtlinie "Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz)" sind Zuwegungen zu Bahngleisen alle 1000 m sicherzustellen. Dabei erfolgen die Zuwegungen über öffentliche Straßen oder Wirtschaftswege. Von diesen Zuwegungen ist nach höchstens 100 m ein Zugang zum Rettungsweg, der in unmittelbarer Nähe zum Gleis verläuft, sicherzustellen. Diese Vorgaben werden auch im Bereich des Südbahnhofs umgesetzt. Durch die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ist der Zugang besser möglich als in der Richtlinie gefordert. Die Zugänge für Großfahrzeuge bei Rettungseinsätzen im Bereich des Südbahnhofes orientieren sich an der vorgenannten Richtlinie. Dementsprechend sind sie wie folgt ausgeführt: - Längsneigung: max. 10 % bzw. Treppen oder andere gleichwertige Lösung - Mindestbreite: 1,60 m (Möglichkeit der Begegnung) - Mindesthöhe: 2,20 m - Die maximale Länge eines Zuganges beträgt 100 m - Die Zugänge müssen trittfest und ebenflächig sein. Vorbereitete Evakuierungspläne für die Bevölkerung im unmittelbaren Umfeld einer Bahnlinie existieren nicht. Im Ereignisfall erfolgen Einsatzmaßnahmen, die den jeweiligen Gefährdungslagen angepasst sind, auf Basis der in der Feuerwehr Dienstvorschrift 500 festgelegten Regeln. Dabei wird der Gefahren- und Absperrbereich auf Basis der vorliegenden Stoffinformationen wie etwa Stoffart und -menge, Aggregatzustand sowie den Wetter- und Geländeverhältnissen festgelegt. Eine Mitteilungspflicht seitens der durchführenden Unternehmen an die Feuerwehr besteht nicht. Die örtliche Feuerwehr ist daher nicht darüber informiert, welche gefährlichen Güter über die Bahnlinien im Frankfurter Stadtgebiet transportiert werden. Im Havariefall können jedoch die Ladepapiere beim Lokführer oder Fahrdienstleiter eingesehen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2020OFOF 1857/5Anfrage bezüglich Katastrophenschutz bezüglich Unfällen von Güterzügen und speziell Kesselwagen im Bereich des Ortsbezirks 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 27. November 2020VV 1867Anfrage bezüglich Katastrophenschutz bezüglich Unfällen von Güterzügen und speziell Kesselwagen im Bereich des Ortsbezirks 5Anfrage
  3. 8. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 572Anfrage bezüglich Katastrophenschutz bezüglich Unfällen von Güterzügen und speziell Kesselwagen im Bereich des Ortsbezirks 5
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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