Telefonhäuschen am Wochenmarktgelände im Frankfurter Bogen
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2010, ST 568
Betreff:
Telefonhäuschen am Wochenmarktgelände im Frankfurter Bogen
Der Magistrat wird sich über das zuständige Fachamt mit den in Betracht kommenden Kommunikationsunternehmen zum Zwecke der Einrichtung eines öffentlichen Telefons in der Nähe des Wochenmarktes Kontakt aufnehmen. Vorbehaltlich eines entsprechenden Antrags nach dem Telekommunikationsgesetz ist parallel eine Standortüberprüfung hinsichtlich entgegenstehender unterirdischer Anlagen im öffentlichen Straßenraum erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2009OFOF 882/10Telefonhäuschen am Wochenmarktsgelände im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2010OMOM 3841Telefonhäuschen am Wochenmarktsgelände im Frankfurter BogenDirektanregung
- 28. April 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 568Telefonhäuschen am Wochenmarktgelände im Frankfurter BogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab