Telefonhäuschen am Wochenmarktsgelände im Frankfurter Bogen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das Gelände des Wochenmarkts im Neubaugebiet Frankfurter Bogen ist zwischen zwei Schulen, dem Wiesenhüttenstift, einer Grünanlage und zwei Bushaltestellen gelegen. Künftig wird noch in der Nähe der Marktplatz, zwei Supermärkte, Ladenlokale und bis September 2011 auch die neue Straßenbahnlinie 18 (Richtung Konstabler Wache) entstehen. Der Bearf für ein Telefonhäuschen ist somit gegeben.
Inhalt
Antrag vom 16.12.2009, OF 882/10
Betreff:
Telefonhäuschen am Wochenmarktsgelände im Frankfurter Bogen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert in Verbindung mit den zuständigen Stellen ein Telefonhäuschen, z. B. der Telekom, in unmittelbarer Nähe des Wochenmarktgeländes im Frankfurter Bogen an der Gundelandstraße einrichten zu lassen.
Begründung:
Das Gelände des Wochenmarkts im Neubaugebiet Frankfurter Bogen ist zwischen zwei Schulen, dem Wiesenhüttenstift, einer Grünanlage und zwei Bushaltestellen gelegen. Künftig wird noch in der Nähe der Marktplatz, zwei Supermärkte, Ladenlokale und bis September 2011 auch die neue Straßenbahnlinie 18 (Richtung Konstabler Wache) entstehen. Der Bearf für ein Telefonhäuschen ist somit gegeben.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2009Sie sind hierOFOF 882/10Telefonhäuschen am Wochenmarktsgelände im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2010OMOM 3841Telefonhäuschen am Wochenmarktsgelände im Frankfurter BogenDirektanregung
- 28. April 2010Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 568Telefonhäuschen am Wochenmarktgelände im Frankfurter BogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)