Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock klarzustellen. Dies ist notwendig, um die Einhaltung der Hundeanleinpflicht in Naturschutzgebieten zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist die Aufstellung eines Schildes zur Information der Hundebesitzer.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die in Rede stehenden Felder am Heiligenstock auf dem Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main befinden sich sowohl in städtischem wie auch in Privateigentum.
Im Frankfurter Stadtgebiet besteht grundsätzlich in festgesetzten Naturschutzgebieten und auf den Satzungsflächen der Grünanlagensatzung Hundeanleinpflicht (§ 4 Absatz 2 der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main).
Nur eine Fläche kommt daher für die Aufstellung eines entsprechenden Schildes gemäß Grünanlagensatzungsfläche in Betracht. Der Magistrat prüft die Aufstellung des Schildes in diesem Bereich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2022OFOF 341/10Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 31. Mai 2022OMOM 2249Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machenDirektanregung
- 29. August 2022STST 1963Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machenStellungnahme
- 24. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 564Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab