Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert das Grünflächenamt auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Hundeführer auf die Anlein-Regeln im Heiligenstock-Feld hinzuweisen. Dies ist notwendig, da im Gebiet immer mehr Hunde frei herumlaufen und dadurch Wildtiere gestört werden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Das Grünflächenamt möge geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Hundeführer auf die im Heiligenstock-Feld geltenden Anlein-Regeln hinzuweisen.
Begründung
Die Stadt Bad Vilbel hat QR-Codes zu den in Bad Vilbel geltenden Anlein-Regeln auf den Hundetütenspendern an den Eingängen ins Heiligenstock-Feld angebracht. Allerdings ist das Heiligenstock-Feld bis auf einen schmalen Randstreifen Frankfurter Stadtgebiet, auf dem die Vilbler Satzungen nicht gelten. Umgekehrt laufen im Heiligenstock-Feld aber immer mehr Hunde frei, die das Wild aufscheuchen und selbst die Rückzugsgehölze durchstöbern. Deshalb ist es dringend geboten, dass die Stadt Frankfurt ihre eigenen hier geltenden Satzungen deutlich macht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2022Sie sind hierOFOF 341/10Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 31. Mai 2022OMOM 2249Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machenDirektanregung
- 29. August 2022STST 1963Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machenStellungnahme
- 24. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 564Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme