Giftköder im Frankfurter Stadtwald
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Problematik der Giftköder im Frankfurter Stadtwald reagiert und erklärt, dass das Anbringen von Wildkameras aus Datenschutzgründen nicht möglich ist. Stattdessen wird die Kommunikation mit Hundebesitzern als effektiv angesehen, um Informationen über gefundene Giftköder schnell zu verbreiten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Anbringen von Wildkameras ist aus Gründen des Datenschutzes im öffentlichen Raum nicht gestattet. Darüber hinaus wäre dies schwer umzusetzen, da es keine "Hotspots" gibt, an denen die Giftköder ausgelegt werden, die gezielt mit einer Kamera bestückt werden könnten. Das Gebiet, in dem die letzten Male Giftköder verstreut wurden, ist sehr weitreichend.
Der Magistrat ist in sehr gutem Kontakt zu den örtlichen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern. Das heißt, Informationen über aufgefundene Giftköder können schnell gestreut werden und erreichen eine Vielzahl der Hundebesitzenden. Darüber hinaus reagiert der Magistrat bei Bekanntwerden von Giftködern sofort mit einer Veröffentlichung in der Presse und steht mit der Polizei in Kontakt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2021OFOF 270/5Giftköder im Frankfurter StadtwaldOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 26. November 2021OMOM 1207Giftköder im Frankfurter StadtwaldDirektanregung
- 4. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 562Giftköder im Frankfurter StadtwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab