Berücksichtigung einer Beleuchtung beim Bau des Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Berücksichtigung einer Beleuchtung beim Bau des Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach abgelehnt. Dies geschieht, da der bestehende Planfeststellungsbeschluss keine Beleuchtung vorsieht und eine Änderung zu einer Verzögerung des Bauprojekts führen würde. Zudem sind die Voraussetzungen für eine Beleuchtung im Landschaftsschutzgebiet nicht gegeben.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Für den Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach liegt der lang herbeigesehnte Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 25.09.2020 vor. Dieser sieht keine Beleuchtung für den Radweg vor. Eine Beleuchtung zu errichten, wäre eine wesentliche Änderung der planfestgestellten Unterlagen und widerspräche somit dem Planfeststellungsbeschluss. Wenn der Magistrat hingegen versuchen würde der Anregung zu entsprechen, würde dies zu einer neuen und zeitlich nicht absehbaren Verschiebung des Baus dieses Radwegs führen.
Der Magistrat möchte überdies darauf hinweisen, dass die Untere Naturschutzbehörde zum Schutz von Flora und Fauna der Errichtung einer Beleuchtungsanlage außerhalb von bebauten Gebieten nur unter bestimmten Voraussetzungen zustimmt. Da die Niedererlenbacher Straße im unteren Teil durch ein Landschaftsschutzgebiet der Zone 2 verläuft, sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2021OFOF 82/15Berücksichtigung einer Beleuchtung beim Bau des Radwegs zwischen NiederErlenbach und NiederEschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. November 2021OMOM 1140Berücksichtigung einer Beleuchtung beim Bau des Radwegs zwischen NiederErlenbach und NiederEschbachDirektanregung
- 4. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 560Berücksichtigung einer Beleuchtung beim Bau des Radwegs zwischen Nieder Erlenbach und NiederEschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab