eungesheimTitel/Betreff: Schulgelände für Oberstufengymnasium
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 558
Betreff: Schulgelände für Oberstufengymnasium Für den Neubau einer Schule sind viele grundlegende Festlegungen im Vorfeld zu klären. Dazu wurde im Dezember 2011 eine Planungsgruppe für den Neubau des Oberstufengymnasiums, bestehend aus Vertretern des Staatlichen Schulamtes, Schulleitern verschiedener Schulen und Vertretern aus dem Stadtschulamt, gebildet. Aufgabe der Planungsgruppe ist das Erarbeiten eines Vorschlages für einen geeigneten Standort, unter Berücksichtigung der guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Ermitteln einer pädagogisch angemessen Größe (Schüleranzahl) und Vorschlag für eine Übergangslösung. Das alles auch vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Lösung. Da der Standort der neuen Schule über Jahre Bestand haben wird, sind die notwendigen Prüfungen und Abstimmungen sorgfältig durchzuführen. Es wird angestrebt im Spätsommer erste Ergebnisse vorliegen zu haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2011OFOF 125/10eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Schulgelände für OberstufengymnasiumOrtsbeiratsantrag
- 7. Februar 2012VV 255eungesheimTitel/Betreff: Schulgelände für OberstufengymnasiumAnfrage
- 20. April 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 558eungesheimTitel/Betreff: Schulgelände für OberstufengymnasiumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab