Schaffung von zusätzlichen Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof der Willemerschule
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Schaffung zusätzlicher Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof der Willemerschule abgelehnt, da die umfangreichen Sanierungsarbeiten an der Schule noch nicht abgeschlossen sind. Die Sanierung wird frühestens im Sommer 2023 beendet sein, sodass erst danach neue Spielmöglichkeiten geschaffen werden können.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Eine Durchführung der vom Ortsbeirat gewünschten Maßnahme ist bis nach Abschluss der umfangreichen Sanierungsarbeiten an der Willemerschule nicht umsetzbar. Durch die Sanierungsarbeiten, die in mehreren Bauabschnitten erfolgen, stehen dauerhaft keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Die Sanierung wird frühestens im Sommer 2023 abgeschlossen sein, so dass erst im Anschluss neue Spielmöglichkeiten geschaffen werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2017OFOF 276/5Schaffung von zusätzlichen Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof der WillemerschuleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
- 20. Januar 2017OIBOIB 55Schaffung von zusätzlichen Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof der WillemerschuleBudget-Initiative
- 10. April 2017STST 712Schaffung von zusätzlichen Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof der WillemerschuleStellungnahme
- 7. Dezember 2018STST 2319Schaffung von zusätzlichen Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof der WillemerschuleStellungnahme
- 20. März 2020Sie sind hierSTST 555Schaffung von zusätzlichen Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof der WillemerschuleStellungnahme
- 29. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 395 WochenSTST 1449Schaffung von zusätzlichen Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof der WillemerschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab