Reduzierung der Kürzungen des öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, die Taktung der Buslinie 39 an Samstagen zu reduzieren, um bessere Anschlüsse zur U-Bahnlinie U5 zu ermöglichen. Dies wird als vertretbare Maßnahme angesehen, um die Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr zu optimieren und gleichzeitig die Personalsituation zu entlasten.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Da die Buslinie 39 für viele Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen Eckenheim, Preungesheim und Berkersheim eine wichtige Verbindung darstellt, wurde der Takt nur an Samstagen im Zeitbereich zwischen etwa 12:00 Uhr und 19:00 Uhr geringfügig von einem 15-Minuten-Takt auf einen 20-Minuten-Takt reduziert. Gleichzeitig bietet der veränderte Takt der Linie 39 samstags in Preungesheim bessere Anschlüsse zur U-Bahnlinie U5, welche in dem Zeitbereich alle 10 Minuten verkehrt. Somit hat jede Fahrt der Linie 39 in Preungesheim einen Anschluss zur Linie U5. Bei Beibehaltung des bisherigen 15-Minuten-Taktes wäre nur zweimal in der Stunde ein optimaler Anschluss gegeben. Aus diesem Grund wird die Taktanpassung als vertretbare Maßnahme angesehen. An den anderen Wochentagen (Sonntag bis Freitag) sowie an Samstagen außerhalb des genannten Zeitraumes verkehrt die Buslinie 39 unverändert.
Die Buslinie M34 wird lediglich an Schultagen in den Hauptverkehrszeiten von einem 7-8-Minuten-Takt auf einen 10-Minuten-Takt gedehnt, was in der Regel nur eine um zwei bis drei Minuten längere Wartezeit bedeutet. Am Samstag erfolgt eine Taktanpassung von einem 10-Minuten-Takt auf einen 15-Minuten-Takt. Gleichzeitig werden hier jedoch größere Busse in Form von Gelenkbussen eingesetzt, sodass die Kapazität an Samstagen insgesamt gleichbleibt.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitigem Planungstand die Bauarbeiten auf der Strecke der S-Bahnlinie S6 zum 19. Februar 2024 beendet sein werden. Somit bietet sich den Fahrgästen aus Berkersheim dann wieder eine gute alternative Fahrmöglichkeit mit der S-Bahn.
Als Entscheidungsgrundlage, die U-Bahnlinie U5 vorübergehend nur bis und ab Station Konstablerwache fahren zu lassen, wurden Daten aus Fahrgastzählungen herangezogen. Demnach steigt die deutliche Mehrheit der Fahrgäste der Linie U5 an der Konstablerwache aus und wechselt dort auf andere Verkehrsmittel. Auf dieser Basis wird die temporäre Rücknahme als zumutbar angesehen, zumal den betroffenen Fahrgästen dennoch gute Verbindungen zum Hauptbahnhof zur Verfügung stehen, wenn auch mit einem Umstieg.
Die Fahrzeit bis zum Hauptbahnhof wird sich dadurch nicht, wie vermutet, um zehn Minuten verlängern, da in der Regel schon nach drei, in Schwachverkehrszeiten spätestens aber nach fünf Minuten, mit der U-Bahnlinie U4 weitergefahren werden kann. Zusätzlich bestehen mit den acht S- Bahnlinien ab Konstablerwache in dichter Zugfolge attraktive Verbindungen zum Hauptbahnhof.
Es wird schließlich darauf hingewiesen, dass der Sonderfahrplan nicht dauerhaft Bestand haben soll, sondern nur bis sich die aktuell sehr angespannte Personalsituation bei Fahrerinnen und Fahrern sowie bei Beschäftigten der Werkstätten gebessert hat. Der Sonderfahrplan dient sowohl der Entlastung des Personals als auch der Stabilisierung des ÖPNV-Angebotes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2023OFOF 751/10Eilantrag zur Reduzierung der Kürzungen des Öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2024OMOM 5007Reduzierung der Kürzungen des öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 15. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 554Reduzierung der Kürzungen des öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab