Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks beschleunigen
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Zusammenfassung
Die Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks wird vorangetrieben, um die Parkanlage zu erneuern und die Nutzung durch die Bürger zu verbessern. Der erste Bauabschnitt umfasst eine Investition von etwa 700.000 € und beinhaltet den Abriss und Neubau einer Toilettenanlage, die vor der eigentlichen Parkerneuerung realisiert werden muss.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Heinrich-Kraft-Park — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Radweg entlang der Kilianstädter Straße / Wilhelmsbader Weg14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Trinkwasserbrunnen an den Orten Atzelbergplatz, Lohrberg, Raiffeisenstraße 70 und Birsteiner Straße installieren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- SOS: Spielplatz im Rebstockpark instand setzen – ggf. mit Übergangsspielgeräten17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Heinrich-Kraft-Park per E-MailStellungnahme des Magistrats
Das Konzept zur Erneuerung des Parks, das dem Ortsbeirat bereits vorgestellt wurde, wird zurzeit weiterentwickelt. Die Planung umfasst den Eingangsbereich, die Wegeachse zum alten Gebäude in der Mitte des Parks und den hinteren Parkbereich im Umfeld der Skateanlage. Der ehemalige Skateplatz wird zurzeit vom Skateverein Concrete Skate e.V. geräumt, momentan entsteht gemeinsam mit dem Verein ein Nutzungs- und Planungskonzept. Für den
- Bauabschnitt sind etwa 700.000 € Gesamtkosten für die Grunderneuerung der Parkanlage vorgesehen. Die Mittel stehen im Investitionsprogramm unter der Projektdefinition "Waldspielparks" zur Verfügung. Im Investitionsprogramm stehen ab 2021 zudem weitere Mittel zur Verfügung, um mit dem Neubau der Toilettenanlage zu beginnen. Dieser Bauabschnitt, Abriss Bestandsgebäude und Neubau der Toilette, ist zwingend vor der Grunderneuerung des Parks zu realisieren. Ab einem Mittelbedarf von 500.000,-€ ist eine Bau- und Finanzierungsvorlage (B+F) erforderlich. Die Laufzeit einer B+F beträgt in aller Regel mindestens sechs Monate. Somit ist mit einem Beschluss im Herbst 2021 zu rechnen. Der Gremienbeschluss der B+F ist Grundvoraussetzung für die Ausschreibung der Abbruch- und Bauleistungen. Für die Ausschreibung der Leistungen ist mit einer erforderlichen Zeitspanne von mind. 12 Wochen zu rechnen. Diese genannten Fristen sind durch das Gemeindehaushaltsrecht und gesetzlichen Vorgaben geregelt und lassen sich in der Regel nicht verkürzen. Die Durchführung der Maßnahme wird somit voraussichtlich ab Winter 2021/22 erfolgen. Zu diesem Vorhaben wird es eine weitere Abstimmung mit dem Ortsbeirat geben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2021Sie sind hierSTST 554Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks beschleunigenStellungnahme
- 21. Januar 2022OFOF 182/11Sanierungsbeginn im Heinrich-Kraft-ParkOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. Februar 2022VV 309Sanierungsbeginn im Heinrich-Kraft-ParkAnfrage
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 976Sanierungsbeginn im Heinrich-Kraft-ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab