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Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den falsch parkenden Pkw in der Straße Am Burghof. Es wird darauf hingewiesen, dass das Parken in bestimmten Bereichen unzulässig ist und die Parkregelungen klar erkennbar sind. Die Städtische Verkehrspolizei wird Sonderkontrollen durchführen, um die Situation zu verbessern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Das Parken ist im §12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.

Das Parken ist gemäß Absatz 3 unzulässig:

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Verkehrszeichen 315 StVO (Gehwegparken) oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.

Die Parkregelung im betroffenen Bereich ist deutlich erkennbar. Die Bordsteinabsenkungen und die entsprechenden Parkmarkierungen sind klar ersichtlich. Eine weitere Beschilderung ist nicht notwendig. Auch wenn die Bordsteinabsenkungen größer sind als die Ausfahrten, sollen diese das Ein- und Ausfahren von und zu den Grundstücken ermöglichen.

Bei den Parkverstößen handelt es sich um vorsätzlich begangenes ordnungswidriges Verkehrsverhalten, bei dem ein Verwarnungsgeld billigend in Kauf genommen wird. Dieses Fehlverhalten - überwiegend der Anwohnenden selbst - kann durch straßenverkehrsbehördliche Mittel und durch die Verkehrsüberwachung nicht nachhaltig unterbunden werden.

Die Städtische Verkehrspolizei nimmt die Anregung zum Anlass, im betroffenen Bereich Sonderkontrollen durchzuführen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Oktober 2021OFOF 126/10Straße Am Burghof hier: falsch parkende PkwOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. November 2021OMOM 1014Straße Am Burghof hier: falsch parkende PkwDirektanregung
  3. 28. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 548Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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