Beleuchtung der Spielflächen auf dem "Schwarzen Platz"
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Verständnis für die aktuellen Nutzungsansprüche an öffentliche Freizeitangebote, lehnt jedoch die Beleuchtung von Grünanlagen ab, um die heimische Tierwelt zu schützen. Die Entscheidung basiert auf der Überzeugung, dass die Funktion der Grünanlagen in den dunklen Tagesstunden im Vordergrund stehen sollte.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Begründung folgen und hat Verständnis für die in der aktuellen Jahreszeit und Corona-Situation bestehenden Nutzungsansprüche an die öffentlichen Freizeitangebote. Dennoch wird grundsätzlich die Haltung vertreten, dass öffentliche Grünanlagen und die darin enthaltenen Angebote, ausgenommen von im Einzelfall wichtigen Hauptwegeverbindungen, nicht beleuchtet werden. Grünanlagen dienen, neben den Freizeitangeboten, der heimischen Tierwelt als Rückzugsorte. In den dunklen Tagesstunden sollte der Schwerpunkt auf dieser Funktion liegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2020OFOF 600/8Beleuchtung der Spielflächen auf dem „Schwarzen Platz“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2020VV 1858Beleuchtung der Spielflächen auf dem „Schwarzen Platz“Anfrage
- 26. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 548Beleuchtung der Spielflächen auf dem "Schwarzen Platz"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab